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Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Vertrauen Sie Ihre beglaubigten Übersetzungen unseren zuverlässigen Experten an

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, Verträgen, Zertifikaten oder Bescheinigungen fertigen wir in allen europäischen und Weltsprachen und deren Kombinationen innerhalb von drei Werktagen, innerhalb von 48 Stunden, innerhalb von 24 Stunden oder postwendend aus. Bei einem größeren Textumfang oder einer ungewöhnlichen Sprachkombination kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

Gegenstand beglaubigter Übersetzungen sind beispielsweise:

Kontrakte

Verträge

Satzungen von Unternehmen

Geschäftsberichte

Ausweispapiere

Protokolle der Aufsichtsratssitzungen

Geburtsurkunden

Heiratsurkunden

ärztliche Atteste

Schulzeugnisse

Diplome

Arbeitserlaubnisse

Als Grundlage für eine amtlich beglaubigte Übersetzung dient das Originaldokument oder seine notariell beglaubigte Kopie. Die Übersetzung ist fest mit dem Ausgangstext und der Übersetzerklausel (Erklärung des Übersetzers mit Unterschrift und Rundstempel) verbunden. Wenn Sie das Originaldokument für die Zukunft aufbewahren wollen, sorgen wir für die Ausstellung einer notariell beglaubigten Kopie.

Amtlich beglaubigte Übersetzung, Übersetzung mit amtlicher Beglaubigung, beglaubigte Übersetzung und Übersetzung mit Stempel sind verschiedene Bezeichnungen für die gleiche Art von Übersetzung, die von einem beeidigten Übersetzer/einer beeidigten Übersetzerin ausgefertigt wird. 

Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von beeidigten Übersetzern ausgefertigt.

Egal, welchen Umfang Ihr
Projekt hat – wir schaffen das.

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